Fortbildungen auf Schulamtsebene

FIBS – Fortbildung in Bayerischen Schulen

Die Datenbank enthält das Angebot der staatlichen Lehrerfortbildung in Bayern, sofern es im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums angesiedelt ist und vom jeweiligen Anbieter eingetragen wurde. Nichtstaatliche Angebote oder Angebote im Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts werden aufgenommen, sofern das KM diese Angebote als die staatliche Fortbildung ergänzende Maßnahmen anerkannt hat. Das System stellt die Möglichkeit zur Verfügung, die eingetragenen Fortbildungsveranstaltung zu durchsuchen und sich ggf. für diese Veranstaltungen anzumelden. Angebote der schulinternen Lehrerfortbildung werden nicht in die Datenbank aufgenommen.

 

Fortbildungen auf Schulamtsebene

Hinweise für Teilnehmer:

  1. Wenn eine Bewerbung in FIBS noch nicht vom Schulamt genehmigt ist, ist die Löschung nur durch den Bewerber möglich (siehe https://fibs.alp.dillingen.de/hilfe unter „Fragen – FIBS für Lehrer“ Nr. 4).
    Andernfalls bitte per E-Mail an das entsprechende Schulamt und die Schulleitung in CC unter Angabe der Lehrgangsnummer über die Abmeldung informieren.
  2. Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht erstattet, außer es ist in der Ausschreibung anders vermerkt.
  3. Lehrkräfte, die als Mobile Reserve eingesetzt sind, können an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, wenn dadurch kein zu vertretender Unterricht ausfällt.

Honorarabrechnung

Referententätigkeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen vergütet. Hier erhalten Sie Infos sowie das entsprechende Formular zur Abrechnung Ihrer Referententätigkeit.