
Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt im Landkreis Freising
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in den Schulen aller Schularten unterrichtet werden können.
Das Team der Inklusionsberatung ist Ansprechpartner bei Fragen zur Inklusion und bietet Hilfe bei folgenden Anliegen:
- Information über Möglichkeiten der schulischen Inklusion in Ihrer Region (Landkreis, Stadt)
- Beratung beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule
- Information zu Angeboten schulischer und außerschulischer Unterstützung
- Fragen zur Schulaufnahme, zur Schullaufbahn und zu schulischen Abschlüssen

Förder- und Beratungsstellen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lernen von Mathematik
Informationen finden Sie unter https://www.km.bayern.de/Rechenschwierigkeiten.
Im Landkreis Freising sind die Ansprechpartnerinnen:

Die seelische Gesundheit fördern
Im Mai 2019 hat Kultusminister Michael Piazolo in einer Pressemitteilung ein 10-Punkte-Programm zur Aufklärung über Depressionen und Angststörungen an Schulen der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Kultusministerium hat die Schulen unter Bezug darauf nun im November 2019 gebeten, Personen und Einrichtungen im ortsnahen Umfeld bekannt zu machen, an die sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler in Notlagen vertrauensvoll wenden können.
Weitere Informationen sind über folgenden Link erhältlich:
